Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gültig ab 30. Juli.2009

1. Alle mündlichen oder gedruckten Angebote sind freibleibend; der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Alle Vereinbarungen, Nebenabreden bzw. Abschlüsse und Aufträge sind ohne schriftliche Bestätigung für uns unverbindlich.

2. Preise verstehen sich für Glas und Verpackung, ausgenommen Wein in Plastiksteigen. Ab Autragswert von € 50.- erfolgt die Lieferung im Raum Augsburg frei Haus. Bei Lieferungen zu Großhandelsbedingungen beträgt die Mindestbestellmenge 1 Palette mit 600 Flaschen 0,75 lt. oder 504 Flaschen 1,0 lt. Zusätzlich werden Zustellkosten berechnet.

3. Holzpaletten werden bei Lieferung in Leerpaletten getauscht (nur Europaletten), andernfalls verbleiben die gelieferten Paletten im Eigentum des Lieferanten.

4. Der Transport geht auf Gefahr des Käufers und erfolgt unversichert in der üblichen Art der Verladung, sofern der Käufer nicht ausdrücklich etwas anderes anordnet. Für Witterungseinflüsse haftet der Verkäufer nicht. Bei Versendungskauf, ab Augsburg, müssen Transportschäden auf dem Frachtbrief bescheinigt werden, dieser ist unmittelbar an uns zu schicken. Der Kunde ist nicht berechtigt, selbständig einen Rechnungsabzug vorzunehmen. Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt entbinden uns von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins, oder nach unserer Wahl von der Lieferung überhaupt.

5. Erfüllungsort für alle Pflichten aus dem Liefervertrag ist Augsburg. Unter Vollkaufleuten gilt Augsburg als vereinbarter Gerichtsstand.

6. Das Zahlungsziel beträgt für Groß- und Einzelhändler 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei Lieferungen außerhalb Großraum Augsburg, ist der Rechnungsbetrag sofort fällig nach Erhalt der Ware, netto!(siehe Versendungskauf)

7. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung einschließlich aller Nebenkosten unser Eigentum. Das Eigentum geht erst nach Erfüllung aller anderen uns gegenüber erwachsenen Verbindlichkeiten, auch solcher aus künftigen Leistungen, auf den Käufer über Im Falle des Weiterverkaufs gehen die aus dem Weiterverkauf gegen Dritte entstehenden Forderungen in Höhe unseres Rechnungsbetrages sicherheitshalber auf uns über, ohne daß es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf.

8. Ausscheidung von Weinstein ist kein Reklamationsgrund, da dieser Vorgang keine Qualitätsminderung darstellt!

9. Abänderungen der Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Einkaufs- und Zahlungsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.

10. Die ausnahmsweise Rücknahme von Ware ist nur dann möglich, wenn die angegebenen Jahrgänge noch im Verkauf sind, die Flasche und der Karton unbeschädigt sind.